Es kommt vor, dass Reisenden die Beförderung an Bord eines Fluges nach Kenia verweigert wird. Gründe dafür können die Nichteinhaltung von Formalitäten wie der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) oder Überbuchungen sein.
Verweigerung der Beförderung: Mögliche Ursachen
Die Nichtbeförderung ist eine Maßnahme, die eine Fluggesellschaft ergreift, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Diese Entscheidung kann für den betroffenen Fluggast schwer zu akzeptieren sein, beruht aber in der Regel auf rechtlichen Gründen :
- Nichtvorlage oder Ungültigkeit der ETA. Die ETA (Electronic Travel Authorization) ist eine elektronische Reisegenehmigung, die die Einreise nach Kenia im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthalts (Tourismus, Geschäftsreisen usw.) ermöglicht. Staatsangehörige von Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, benötigen diese Genehmigung, um an Bord eines Flugzeugs nach Kenia gehen zu können. Wenn ein Passagier dieses Dokument nicht erhalten hat oder wenn es Fehler enthält, kann die Fluggesellschaft ihm den Flug verweigern.
- Probleme mit Reisedokumenten. Dabei kann es sich um die Vorlage von beschädigten Pässen oder um ein zu nahes Ablaufdatum handeln. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das geplante Datum der Einreise nach Kenia hinaus gültig sein.
- Überbuchung. Dies ist eine gängige Praxis von Fluggesellschaften, die mehr Tickets verkaufen, als Plätze im Flugzeug vorhanden sind, und so eine Reihe von Stornierungen und No-Shows vorwegnehmen. Dies kann zu einer Nichtbeförderung führen, auch wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind.
Verweigerung der Beförderung wegen Nichtvorlage der ETA: Was ist zu tun?
Wenn Sie von dieser Situation betroffen sind, finden Sie hier einige Tipps, wie Sie reagieren können:
- Überprüfen Sie die Angaben auf Ihrer ETA sorgfältig. Vergewissern Sie sich, dass keine Fehler in Bezug auf Ihre Identität und die des Antragstellers vorliegen. Falls Fehler vorhanden sind, wenden Sie sich umgehend an die für die ETA zuständigen Verwaltungsstellen, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.
- Halten Sie sich mit Ihren Reisedokumenten auf dem Laufenden. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig ist und noch mindestens sechs Monate über das geplante Ende Ihres Aufenthalts in Kenia hinaus gültig ist.
- Antizipieren Sie die Schritte, die mit dem Erhalt der ETA verbunden sind. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens einige Tage vor dem Abreisedatum, damit Sie genügend Zeit haben, ihn zu erhalten und ggf. eventuelle Fehler zu korrigieren. Anträge, die unter Zeitdruck gestellt werden, bedeuten oft zusätzlichen Stress und können zu problematischen Situationen führen.
Überbuchung: Wie reagiere ich, wenn mir die Beförderung verweigert wird?
Wenn Sie bei Ihrer Abreise nach Kenia auf diese Situation stoßen, sollten Sie folgende Tipps befolgen:
- Besorgen Sie sich eine Bescheinigung, dass Ihnen die Beförderung verweigert wurde. Diese wird von der Fluggesellschaft ausgestellt und ist ein offizielles Dokument, das Ihnen bei einer späteren Entschädigung nützlich sein kann.
- Informieren Sie sich über die von der Fluggesellschaft angebotenen Lösungen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Verschiebung des Fluges oder die Beförderung mit einem anderen Transportmittel auf Kosten der Fluggesellschaft.
- Machen Sie Ihre Rechte auf Entschädigung geltend. Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert wird, können Ihnen je nach geltendem Recht finanzielle Entschädigungen zustehen.
Entschädigungen für Nichtbeförderung: Der rechtliche Rahmen
Bei Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung können Sie bei der betreffenden Fluggesellschaft eine Entschädigung beantragen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung zwischen Ihrem Abflugort und Ihrem Zielort ab :
- 250 Euro bei Flügen über weniger als 1 500 km,
- 400 Euro für innergemeinschaftliche Flüge über mehr als 1 500 km oder für alle Flüge mit einer Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km,
- 600 Euro für Nicht-Intra-EU-Flüge über mehr als 3 500 km.
Darüber hinaus muss auch der Zugang zu möglichen zusätzlichen Ausgleichszahlungen für unvorhergesehene Ausgaben, die durch die Nichtbeförderung entstehen (Unterkunft, Verpflegung, Beförderung zu einem anderen Flughafen), von der Fluggesellschaft in Betracht gezogen werden.
Vermeidung von Nichtbeförderung: Einige praktische Tipps
Um das Risiko zu verringern, dass Ihnen der Flug nach Kenia verweigert wird, sollten Sie einige bewährte Praktiken anwenden:
- Überprüfen Sie systematisch den Zustand Ihrer Reisedokumente. Vergewissern Sie sich, dass sie gültig sind und die Voraussetzungen für die Einreise nach Kenia erfüllen.
- Antizipieren Sie die administrativen Schritte. Stellen Sie im Voraus die notwendigen Anträge, insbesondere für den Erhalt der ETA.
- Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten bei der Flugbuchung. Informieren Sie sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft über die Bestimmungen zu Nichtbeförderung, Entschädigungen und Nebenkosten.
- Bevorzugen Sie zuverlässige Fluggesellschaften. Fluggesellschaften, die für ihre Professionalität bekannt sind, sind in der Regel weniger mit Überbuchungssituationen konfrontiert.