{"id":1927,"date":"2025-02-03T15:04:08","date_gmt":"2025-02-03T14:04:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.etakenya.com\/article\/le-kenya-supprime-leta-pour-la-majorite-des-nations-africaines\/"},"modified":"2025-02-03T15:04:08","modified_gmt":"2025-02-03T14:04:08","slug":"le-kenya-supprime-leta-pour-la-majorite-des-nations-africaines","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.etakenya.com\/de\/artikel\/kenia-schafft-leta-fur-die-mehrheit-der-afrikanischen-nationen-ab\/","title":{"rendered":"Kenia schafft eTA f\u00fcr die Mehrheit der afrikanischen Nationen ab"},"content":{"rendered":"
Die Kenia<\/strong> hat vor kurzem eine bedeutende \u00c4nderung in ihrer Reiserichtlinien<\/strong> durch Abschaffung des Erfordernisses derelektronische Reisegenehmigung (eTA)<\/strong> f\u00fcr die meisten afrikanischen L\u00e4nder. Diese neue Ma\u00dfnahme, die viele B\u00fcrger des Kontinents betrifft, soll die Einreise in das Land erleichtern und den regionalen Handel f\u00f6rdern. Ausnahmen wurden jedoch f\u00fcr die Somalia<\/strong> und die Libyen<\/strong>aufgrund von Sicherheitsbedenken. Dies ist ein wichtiger Schritt in der \u00d6ffnung Kenias gegen\u00fcber den afrikanischen Nationen und k\u00f6nnte die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen in der Region st\u00e4rken.<\/p>\n\n\n\n K\u00fcrzlich k\u00fcndigte Kenia eine deutliche \u00dcberarbeitung ihrer Reiserichtlinien<\/strong>in Abschaffung der Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung (eTA)<\/strong> f\u00fcr die Mehrheit der afrikanischen B\u00fcrger. Diese Ma\u00dfnahme soll das Reisen zwischen Kenia und anderen L\u00e4ndern des Kontinents erleichtern, wobei aus Sicherheitsgr\u00fcnden gewisse Einschr\u00e4nkungen vorbehalten bleiben.<\/p>\n\n\n Von nun an k\u00f6nnen Staatsangeh\u00f6rige vieler afrikanischer L\u00e4nder nach Kenia reisen, ohne dass eine vorherige eTA erforderlich ist<\/strong>. Die Ausnahme gilt f\u00fcr fast alle L\u00e4nder, mit Ausnahme von Somalia und Libyen, wo weiterhin Sicherheitsbedenken bestehen. B\u00fcrger aus den berechtigten L\u00e4ndern k\u00f6nnen sich in Kenia f\u00fcr folgende Zeitr\u00e4ume aufhalten bis zu zwei Monate<\/strong>Sie k\u00f6nnen ohne Vorlage einer elektronischen Reisegenehmigung reisen.<\/p>\n\n\n F\u00fcr die Mitglieder der Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC)<\/strong>Die Situation ist sogar noch g\u00fcnstiger f\u00fcr die L\u00e4nder Burundi, Uganda, Demokratische Republik Kongo, Ruanda, S\u00fcdsudan und Tansania. Diese L\u00e4nder waren bereits von der eTA befreit und werden auch weiterhin von bevorzugten Aufenthaltsbedingungen profitieren. Gem\u00e4\u00df den Freiz\u00fcgigkeitsabkommen k\u00f6nnen sich diese B\u00fcrger bis zu folgenden Zeitpunkten in Kenia aufhalten sechs Monate ohne eTA<\/strong>Die EU hat in den letzten Jahren eine Reihe von Projekten zur St\u00e4rkung der regionalen Integration durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n Die kenianische Regierung hat auch Schritte unternommen, um das eTA-Verfahren f\u00fcr Reisende aus anderen Regionen zu vereinfachen. Ein beschleunigtes Verarbeitungssystem<\/strong> wird implementiert und erm\u00f6glicht eine Genehmigung von Antr\u00e4gen innerhalb von maximal 72 Stunden<\/strong>. In einigen F\u00e4llen k\u00f6nnte diese Genehmigung sogar sofort erfolgen, je nach den verf\u00fcgbaren Ressourcen.<\/p>\n\n\n Dar\u00fcber hinaus wird Kenia das System einf\u00fchren API\/PNR (Advanced Passenger Information\/Passenger Name Record)<\/strong>, die Daten von Reisenden sammelt und analysiert. Diese Initiative zielt darauf ab, die Sicherheit zu erh\u00f6hen und gleichzeitig die Erfahrungen der Passagiere auf Flugh\u00e4fen zu verbessern. Die zust\u00e4ndigen Ministerien wurden angewiesen, die spezifischen Richtlinien innerhalb einer Woche fertigzustellen, obwohl kein genaues Datum f\u00fcr die Umsetzung dieser \u00c4nderungen bekannt gegeben wurde.<\/p>\n\n\n Um die Bedeutung dieser \u00c4nderung zu verstehen, sollte man sich daran erinnern, dass das eTA im Januar 2024 eingef\u00fchrt worden war und das traditionelle Visum ersetzte. Mit diesem System sollten die Einreiseverfahren vereinfacht und gleichzeitig die Nachverfolgung von Reisenden erleichtert werden. Der eTA ist online leicht zug\u00e4nglich \u00fcber die Website www.etakenya.com<\/a><\/strong> oder die mobile Anwendung Kenia ETA<\/a><\/em>. G\u00fcltig w\u00e4hrend drei Monate<\/strong> nach Genehmigung erlaubt sie einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen (einmalige Einreise).<\/p>\n\n\n In K\u00fcrze<\/strong> Weitere Informationen zur Beantragung einer eTA f\u00fcr Kenia finden Sie unter folgenden Links: Zu liefernde Dokumente<\/a><\/strong>, Wann man seine Bewerbung einreichen sollte<\/a><\/strong>und Fristen f\u00fcr den Erhalt von eTAs<\/a><\/strong>.<\/p>\n\n\n\n Kenia hat k\u00fcrzlich eine bedeutende \u00c4nderung in seiner Reiserichtlinie vorgenommen, indem es die Anforderung der elektronischen Reisegenehmigung (eTA) f\u00fcr die meisten afrikanischen L\u00e4nder abgeschafft hat. Diese neue<\/p>","protected":false},"author":2555,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"yoast_head":"\nG\u00fcnstige Bedingungen f\u00fcr die L\u00e4nder der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC)<\/h2>\n\n\n
Verbesserungen f\u00fcr nicht-afrikanische Reisende<\/h2>\n\n\n
Erinnerung an den kenianischen eTA<\/h2>\n\n\n
Ein \u00dcberblick \u00fcber die aktuelle Situation<\/h2>\n\n\n
<\/figure><\/p>\n\n\n
- Die meisten afrikanischen Staatsb\u00fcrger sind nun bei Reisen nach Kenia von der eTA befreit.
- Somalia und Libyen sind aus Sicherheitsgr\u00fcnden von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen.
- B\u00fcrger der EAC-Mitgliedsstaaten haben weiterhin einen sechsmonatigen Aufenthalt ohne eTA.
- F\u00fcr andere Reisende ist ein System zur beschleunigten Bearbeitung von eTA-Antr\u00e4gen in Vorbereitung.
- Kenia wird das API\/PNR-System einf\u00fchren, um die Sicherheit und Effizienz an den Grenzen zu verbessern.<\/p>\n\n\nVergleich der Reisebedingungen f\u00fcr Kenia<\/h2>\n\n\n
\n\n
\n Bedingungen<\/td>\n Details<\/td>\n<\/tr>\n \n Befreiung von eTA<\/td>\n Anwendbar auf die Mehrheit der afrikanischen Nationen<\/td>\n<\/tr>\n \n Ausgeschlossene L\u00e4nder<\/td>\n Somalia und Libyen aus Sicherheitsgr\u00fcnden<\/td>\n<\/tr>\n \n Aufenthaltsdauer ohne eTA<\/td>\n Bis zu 2 Monate f\u00fcr berechtigte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger<\/td>\n<\/tr>\n \n Mitglieder des EAC<\/td>\n Bis zu 6 Monate ohne eTA<\/td>\n<\/tr>\n \n Verbessertes eTA-System<\/td>\n Beschleunigter Prozess mit Entscheidung innerhalb von 72 Stunden<\/td>\n<\/tr>\n \n Angenommene Technologie<\/td>\n API\/PNR f\u00fcr die Sammlung von Fahrgastdaten<\/td>\n<\/tr>\n \n Datum der Umsetzung<\/td>\n Noch festzulegen, endg\u00fcltige Richtlinien werden noch bekannt gegeben<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/figure>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"